Dagegen wandte sich wiederum Facebook im Eilverfahren und berief sich darauf, dass deutsches Recht nicht gelte und sie daher die Angabe des echten Namens bei der Anmeldung weiterhin verlangen dürften. Da die europäische Facebook- Niederlassung ...
Alles zu diesem Thema ansehen »
Praesentiert von Amazon Kindle Autor Soeren Gelder von http://www.IhrEbook.de
Alles zu diesem Thema ansehen »
Praesentiert von Amazon Kindle Autor Soeren Gelder von http://www.IhrEbook.de
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen