| Liegt eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person vor, ist die Einstellung grundsätzlich zulässig (vgl. § 22 KunstUrhG). Problematisch sind die Fälle, in denen es an einer Einwilligung des Betroffenen fehlt. Bereits das Photographieren ist ... Alles zu diesem Thema ansehen » | anwalt24.de (Blog) |
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