Mittwoch, 27. März 2013

Die Kontaktaufnahme eines Arbeitnehmers mit Auszubildenden des Betriebes ...






Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, bezweckt, die Würde zu verletzen. Die bloße Kontaktaufnahme eines Arbeitnehmers zu Auszubildenden über Facebook ist keine derartige arbeitsrechtliche ...

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