| Wer als Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber – etwa wegen unbezahlter Überstunden – bei Facebook herzieht, muss mit drastischen Reaktionen rechnen. Im schlimmsten Fall kündigt der Arbeitgeber ihm fristlos den Arbeitsvertrag. Auch Beamte im ... Alles zu diesem Thema ansehen » | anwalt24.de (Blog) |
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