Mittwoch, 26. September 2012

Rechtslage bei Facebook-Partys: Feiern verboten - taz.de

Für die Schäden nach Facebook-Partys haften die Randalierer. Wer aus Versehen die halbe Welt einlädt, muss nicht für alle Folgen haften.

www.taz.de/!102222/



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