Dienstag, 26. Februar 2013

Staatsdiener im Netz Facebook-Knigge für Bayerns Beamte

Die Nutzung von Internet und Facebook ist in Bayerns Amtsstuben nicht untersagt, so lange sie die dienstlichen Belange nicht beeinträchtigt. Vorsicht:Wer in seiner Freizeit zum emsigen Ebay-Verkäufer wird, braucht eine Nebentätigkeitserlaubnis.

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