Montag, 29. Oktober 2012

Rechtstipp: Keine Kündigung nach Facebook-Schelte im Affekt

In dem Fall hatte der Kläger auf seiner Facebook-Seite andere Mitarbeiter des Unternehmens unter anderem als «Speckrollen» und «Klugscheißer» beschimpft. Die daraufhin ausgesprochene außerordentliche Kündigung erklärten die Richter für ...

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